Unsere parlamentarischen Initiativen

Der Kreistag möge beschließen:

1. Der Kreistag stellt fest, dass der Main-Kinzig-Kreis sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die ihnen durch Bundes- und Landesgesetze zugewiesene Aufgabe der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten verantwortungsbewusst ausführen und nachhaltig erfüllen. Seit 2015 bis Oktober 2021 sind im Main-Kinzig-Kreis mehr als 8.600 Geflüchtete aufgenommen, untergebracht und auf dem Weg der Integration begleitet worden.

2. Der Kreistag dankt allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden aktiv an der Integration von Geflüchteten in die Gesellschaft mitwirken.

3. Der Kreistag bekennt sich auch für die Zukunft zu seiner Verantwortung, Geflüchete, die dem Main-Kinzig-Kreis zur Aufnahme und Unterbringung zugewiesen werden, aufzunehmen und angemessen unterzubringen sowie in gemeinsamer Anstrengung mit den Kommunen und den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zu begleiten und zu integrieren.

4. Der Kreistag fordert die Bundesregierung auf, sich verstärkt für die Bekämpfung von Fluchtursachen einzusetzen.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Der Kreistag beschließt:

Der Kreisausschuss wird beauftragt, einen Runden Tisch zum Thema „Regionale Schlachtung“ einzurichten. Daran sollen regionale Erzeuger, Metzgereien, die zuständige Innung, der Kreisbauernverband, Spessart Regional, Ökolandbaumodellregion und ggf. weitere Vertreterinnen und Vertreter teilnehmen, die sich derzeit schon um Lösungsansätze bemühen. Ziel des Runden Tisches ist es, in Zusammenarbeit mit den umliegenden Landkreisen Lösungen zu entwickeln, die zuverlässige und für alle Beteiligten wirtschaftlich darstellbare Schlachtungen in der Region erleichtern sollen. Die Ergebnisse der regionalen Schlachtstättenuntersuchung Südhessen sollen in die Betrachtungen mit einbezogen werden. Der Kreisausschuss wird daher weiterhin beauftragt, auch Gespräche mit den Landkreisen Wetterau, Fulda und Offenbach sowie den kreisfreien Städten Frankfurt am Main und Offenbach aufzunehmen und dortige Vertreterinnen und Vertreter ebenfalls zu den Beratungen des Runden Tisches einzuladen.      

 

Begründung:

Die Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln steigt weiter an. Eine zukunftsfähige regionale Landwirtschaft ist aber auch auf betriebsnahe Möglichkeiten zur Herstellung des Fleisches angewiesen.  Für unsere regionalen Landwirte und Erzeuger sind die Wege zum nächsten Schlachthof jedoch oft sehr weit. Die Fleischerinnungen in der Region weisen deshalb bereits seit geraumer Zeit darauf hin, dass es an regionalen Schlachtmöglichkeiten im Rhein-Main-Gebiet fehlt. Ein noch verbliebener genossenschaftlicher Schlachthof in der Wetterau musste vor wenigen Monaten schließen. Um unsere lokale Landwirtschaft bei der Erzeugung von regionalen und frischen Produkten besser zu unterstützen, halten wir es deshalb für geboten, im Austausch mit den Beteiligten nach Möglichkeiten zu suchen, welche die Transportwege reduzieren und Schlachtungen im Main-Kinzig-Kreis oder in einem der umliegenden Landkreise leichter möglich machen. Die verkürzten Transportwege würden nicht nur zu einer CO2-Reduzierung, sondern auch zu mehr Tierwohl führen, da längere Fahrtwege für die Tiere immer auch mehr Stress bedeuten. Darüber hinaus könnten durch neue Ansätze in der Region die Einhaltung von Hygiene- und Arbeitsstandards auch in Zukunft besser gewährleistet werden.

Der Kreistag beschließt:

1. Der Kreisausschuss wird beauftragt sich beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass allen Schülerinnen und Schülern sowie den Betreuungspersonen anlässlich von Schulausflügen und Klassenfahrten eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV in Hessen unabhängig von der Inhaberschaft eines Schülertickets ermöglicht wird.

2. Der Kreisausschuss wird beauftragt die für den Main-Kinzig-Kreis entstehenden Kosten für die Einführung eines Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler ab der fünften und bis zur zehnten Jahrgangsstufe unabhängig der Begrenzung der Wegstrecke nach § 161 Abs. 2 S. 1 HSchG zu ermitteln. Dabei soll der finanzielle Anteil des Kreises unter Annahme der Zurverfügungstellung eines kostenfreien Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler ab der fünften und bis zur zehnten Jahrgangsstufe durch das Land Hessen ermittelt werden.

Begründung:

Die Einführung des hessenweit gültigen Schülertickets hat die Situation für alle Schülerinnen und Schüler in Hessen verbessert. So erhalten die Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe, die mehr als 3 Kilometer von der Schule entfernt wohnen (§ 161 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 HSchG) ein kostenfreies Schülerticket, das sie zur ÖPNV-Nutzung im gesamten Landesgebiet berechtigt. Gleichzeitig erhalten die Schülerinnen und Schüler die näher als 3 Km von der Schule entfernt wohnen, und nach den aktuellen Regelungen des Hessischen Schulgesetzes kein kostenfreies Ticket erhalten haben, die Möglichkeit für den Preis von 365€ ein günstiges und umfassendes Schülerticket zu erwerben, das ihnen die Nutzung des gesamten ÖPNV in Hessen ermöglicht. Somit können die Schülerinnen und Schüler durch dieses attraktive Angebot über die Fahrt zur Schule hinaus am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Die damit einhergehende verstärkte Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs stellt zugleich einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz dar.

Aktuell müssen Schülerinnen und Schüler, die das Hessenticket nicht zur Verfügung gestellt bekommen und es auch nicht erworben haben, die Kosten für Bus und Bahn selbst tragen. Dies kann im Rahmen von gemeinsamen Schulausflügen und Klassenfahrten ein Hindernis darstellen. Daher sollen alle Schülerinnen und Schüler sowie die sie begleitenden Personen unabhängig von der Inhaberschaft des Hessentickets den ÖPNV im Rahmen von gemeinsamen Klassenfahrten und Schulausflügen hessenweit kostenfrei nutzen können.

Darüber hinaus soll in einem zweiten Schritt geprüft werden welche Kosten auf den Main-Kinzig-Kreis entfallen würden, wenn das Land Hessen ein kostenfreies Hessenticket für sämtliche Schülerinnen und Schüler ab der fünften bis zur zehnten Jahrgangsstufe unabhängig von der Entfernung zur Schule zur Verfügung stellen würde.