CDU-Initiative: Resolution zum Umgang mit der gestiegenen Wolfspopulation

Angesichts der gestiegenen Wolfspopulation im Main-Kinzig-Kreis stehen unsere Weidetierhalter derzeit mit dem Rücken an der Wand. Nicht nur die ständige Sorge, dass Wölfe die Weidetiere angreifen, auch der enorme Aufwand, wolfssichere Zäune zu errichten und zu unterhalten, stellt unsere Landwirte vor große Herausforderungen.

Auf Kreisebene sind die Handlungsmöglichkeiten jedoch sehr beschränkt. Der strenge Schutz des Wolfes ist durch EU-Recht und Bundesrecht festgeschrieben. Auch auf Landesebene bestehen Handlungsmöglichkeiten, um ein aktives Bestandsmanagement der Wolfspopulation zu betreiben. Daher haben wir eine Resolution initiiert, die wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner in den Kreistag einbringen und die höheren Ebenen nachdrücklich zum Handeln auffordern.

„Wir brauchen unbürokratischere Entschädigungsverfahren und eine Beweislastumkehr zugunsten der Weidetierhalter. Wenn ein Weidetier gerissen wurde und die Behörden einen Wolfsriss nicht hundertprozentig mittels DNA-Proben ausschließen können, müssen die Weidetierhalter entschädigt werden. Dafür setzen wir uns mit der Resolution ein“, erklärte Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann (CDU). Außerdem soll der gesamte Main-Kinzig-Kreis gemäß der Resolution zum Wolfspräventionsgebiet ernannt werden, um den Landwirten bessere Unterstützung bei der Prävention von Wolfsrissen zukommen zu lassen.

Doch auch bezüglich der wachsenden Wolfspopulation selbst müsse man endlich tätig werden. „In den letzten Monaten haben wir eine besorgniserregende Zunahme von Wolfsangriffen auf Nutztiere in unserer Region erlebt. Auch wenn wir die Arterhaltung des Wolfes grundsätzlich anerkennen, müssen endlich rechtssichere Möglichkeiten geschaffen werden, um Problemwölfe schnell entnehmen zu können“, erklärte Fraktionsmitglied und Landtagsabgeordneter Michael Reul.

Unsere Landwirte leisten einen großen Beitrag dafür, dass unsere schützenswerte Kulturlandschaft erhalten bleibt. Sie arbeiten tagein, tagaus, sieben Tage die Woche, ohne auch nur ansatzweise gerecht entlohnt zu werden. Als Dank für ihre Arbeit werden Sie noch mit Auflagen und Vorgaben überschüttet. Das muss sich dringend ändern, sonst wird die Weidetierhaltung im Kreis und im ganzen Land aussterben.

Die zentralen Forderungen der Resolution lauten:

  1. Die Einstufung des Main-Kinzig-Kreises als Wolfspräventionsgebiet.
  2. Die Aufforderung eine Neubewertung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer und internationaler Ebene zu prüfen.
  3. Die Umsetzung eines regional differenzierten Bestandsmanagements, um bestimmte Gebiete wolfsfrei zu halten.
  4. Die Anordnung einer Populationsstudie zum Wolf in Hessen.
  5. Die Etablierung eines Dialogforums „Weidetierhaltung/Wolf in Hessen“.
  6. Eine Optimierung des Wolfsmonitorings.
  7. Die Einführung einer Beweislastumkehr bei Verdachtsfällen von Wolfsrissen.
  8. Die aktive Entnahme einzelner Problemtiere, um Menschen und Weidetiere vor Übergriffen zu schützen.
  9. Die Aufnahme des Wolfs ins hessische Jagdgesetz.

Hier der Resolutionstext im Wortlaut:

Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises möge folgende Resolution beschließen und bittet den Kreisausschuss, diesen Beschluss an die Bundesregierung und die Hessische Landesregierung weiterzuleiten.

Beschlussvorschlag:

Im Main-Kinzig-Kreis häufen sich in den vergangenen Monaten die Wolfssichtungen und die bestätigten Wolfsrisse. Für zahlreiche Weidetierhalter stellt die steigende Wolfspopulation im Kreisgebiet eine existenzielle Bedrohung dar. Die Vorfälle der vergangenen Monate verdeutlichen die Dringlichkeit einer ausgewogenen und effektiven Wolfspolitik, um die Interessen und Sicherheit der Weidetierhalter und der allgemeinen Bevölkerung zu schützen und gleichzeitig den Schutz des Wolfes und ein aktives Management der Wolfspopulation zu gewährleisten.

Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises fordert daher:

  • Der Main-Kinzig-Kreis muss als Wolfspräventionsgebiet eingestuft werden, um allen Weidetierhaltern im Landkreis den Zugang zu Unterstützungen bei der Prävention von Wolfsrissen und unkomplizierten Entschädigungen zu ermöglichen.
  • Wir fordern die Bundesregierung auf, sich auf der europäischen und internationalen Ebene für eine Neubewertung des Schutzstatus des Wolfes einzusetzen. Insbesondere muss der Wolf in Anhang V der FFH-Richtlinie überführt und der Schutzstatus somit von „streng“ auf „bedingt“ geschützt geändert werden. Dadurch kann bei einem günstigen Erhaltungszustand des Wolfes ein effektives Wolfsbestandsmanagement mit festgelegten Jagdzeiten erfolgen.
  • Die aktuellen Gesetze fokussieren sich einseitig auf den Schutz des Wolfes, während die schutzwürdigen Belange der Menschen und unserer Kulturlandschaft geringere Beachtung finden. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, die Ankündigungen im Koalitionsvertrag, dass man „den Ländern europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglichen“ will, schnellstmöglich umzusetzen. Dadurch muss es u.a. auch ermöglicht werden, bestimmte Gebiete – zum Beispiel solche, in denen eine wolfssichere Einzäunung von Weidetieren technisch unmöglich oder unzumutbar ist – durch jagdliche Maßnahmen wolfsfrei zu halten.
  • Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises fordert die Hessische Landesregierung auf, eine Populationsstudie zum Wolf in Hessen in Auftrag zu geben, um eine fundierte Grundlage für zukünftige Managementstrategien zu schaffen.
  • Die Hessische Landesregierung wird aufgefordert ein Dialogforum „Weidetierhaltung/ Wolf in Hessen“ mit einem regelmäßig stattfindenden Informationsaustausch durch das Wolfszentrum Hessen (WZH) zu etablieren.
  • Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, das Wolfsmonitoring in Hessen weiter zu professionalisieren. Die Proben bei Verdachtsfällen von Wolfsrissen müssen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach dem Riss erfolgen und so durchgeführt werden, dass möglichst viele Wolfsrisse auch als solche identifiziert werden. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Beweislastumkehr Verdachtsfällen von Wolfsrissen einzuführen. Demnach sollten Weidetierhalter finanzielle Entschädigungen für gerissene Tiere immer dann erhalten, wenn der Wolf als Verursacher wahrscheinlich ist, auch wenn – bspw. auf Grund der Witterungsbedingungen – kein genetischer Nachweis erbracht werden kann.
  • Die Landesregierung wird aufgefordert von den bisher durch das Naturschutzrecht eng begrenzten Möglichkeiten zur Entnahme einzelner Problemtiere aktiver Gebrauch zu machen, um Menschen und Weidetiere vor Übergriffen zu schützen. Im Hinblick auf die Situation in der Region des hessischen Spessarts des Main-Kinzig-Kreises, die aktuell einen massiven Anstieg an Nutztierrissen verzeichnet, wird die Obere Naturschutzbehörde aufgefordert, kurzfristig die nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz mögliche Entnahme von Einzeltieren aus der Natur anzuordnen. Eine entsprechende Initiative des Main-Kinzig-Kreises erfolgte gegenüber dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits zu Beginn des Monats August 2023 und wurde durch eine gemeinsame Presseerklärung des Landrats und betroffenen Standortbürgermeistern verstärkt.
  • Der Wolf muss in das hessische Jagdgesetz aufgenommen werden.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert